AGBs

Leistungs- und Zahlungsbedingungen

der IFM Immobilienservice Rheinland GmbH

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Unsere sämtlichen Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur insoweit verbindlich,
als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Weder unterlassener Widerspruch noch Ausführung von Leistungen stellen eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dar.

Der auf der Grundlage dieser Leistungs
und Zahlungsbedingungen zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Die Vertragsparteien werden unwirksame
Bestimmungen alsbald durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

1. Angebot und Annahme

Alle Angebote sind freibleibend und verpflichten den Auftragnehmer nicht zur Auftragsannahme. Der Auftragnehmer ist an seine Angebote 4 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

Sämtliche Bestellungen, Aufträge, Erklärungen sowie mündliche, telefonische oder mit den Vertretern
getroffene Absprachen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich.

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat vor Auftragsbeginn eine ordnungsgemäße Übergabe und Einweisung in die Immobilie sicherzustellen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen.

Der Auftraggeber
stellt dem Auftragnehmer ohne Berechnung die erforderlichen Schlüssel, kaltes Wasser und Strom zur Verfügung. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen
geeigneten verschließbaren Raum für Materialien und Maschinen.

3. Vergütungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die gestellten Rechnungen sind ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnungen des Auftragnehmers in Verzug, so
ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten. Bei begründeten Zweifeln an der
Bonität des Auftraggebers oder wenn der Auftraggeber einen
Antrag auf Erlass des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist der Auftragnehmer zur sofortigen Einstellung seiner vertraglichen geschuldeten Leistung berechtigt.

Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der

Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch den Auftragnehmer anerkannt.

 

 4. Preisanpassungsklauseln

Wegen der Lohnintensität der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der Auftragnehmer u. a. bei einer Änderung der Tariflöhne, der Sozialbeitragsleistungen oder sonstiger gesetzlicher
Mehrleistungen berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu fordern. 

Eine Anpassung kann erst ab dem ersten Werktag des dem der schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monats geltend gemacht werden.

 

 

5. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter in Ausführung der Verrichtung schuldhaft verursachte Schäden wird der Höhe nach auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Betriebshaftpflichtversicherungsbetrages beschränkt.


Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Sachmängelgewährleistungsfrist 3 Monate nach Abnahme. In
allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen gelten nach Abstimmung mit dem Auftraggeber nur insoweit als verbindlich, als keine Liefer und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen eintreten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

Soweit sich Ausführungsfristen aufgrund nicht vom Auftragnehmer zu vertret
enden Umständen verzögern, kann der Auftraggeber hieraus weder Rücktritts noch Schadenersatzansprüche herleiten.

7. Abnahme

Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Übergabe bzw. Erbringung durch den Auftragnehmer zu untersuchen und offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeit, für die der Auftragnehmer vertraglich verantwortlich ist, unverzüglich anzuzeigen.

Soweit eine rechtzeitige Mängelrüge unterbleibt, gilt die Leistung als von offensichtlichen Mängeln frei
abgenommen.

Verdeckt
e Mängel sind nach Feststellung unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen.

8. Salvatorisch Klausel

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht.

9. Gerichtsstand und Datenschutz

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern gesetzlich zulässig.

Sämtliche von Auftraggebern erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich be
handelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen bzw. an Banken zur Abrechnung weitergegeben.

 

                                                                            Stand 01. Januar 2021