Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach langjähriger gefestigter Rechtsprechung kein Anspruch auf die Abkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten bzw. Verkürzung der Mietzeit bei noch laufendem Kündigungsausschluss, sei es durch Stellung von Nachmietern oder in anderer Form gibt.
Grundsätzlich haben wir jedoch Verständnis für Ihren Wunsch und wollen eine ggfs. entstehende doppelte Mietbelastung so kurz wie möglich halten. Damit wir gemeinsam schnellstmöglich einen Nachmieter finden, aber auch eine qualifizierte Neuvermietung durchführen können, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:
- Zunächst benötigen wir von Ihnen eine rechtswirksame Kündigung, die von uns schriftlich bestätigt wird. Ein entsprechendes Kündigungsformular können Sie hier herunterladen.
- Weiterhin ist eine Vorabnahme der Wohnung durch unsere Immobilienverwaltung notwendig, damit die neuen Mietkonditionen für die Wohnung und ggfs. notwendige Modernisierungsmaßnahmen festgelegt werden können. Aus diesem Grund ist eine Neuvermietung mit einem Mietbeginn innerhalb der ersten vier Wochen nach Eingang der Kündigung nicht möglich.
- Im Anschluss an die Vorabnahme teilen wir Ihnen auf Anfrage die Konditionen für die Nachvermietung mit.
Ist ein Mietinteressent vorhanden, welcher seine vollständige Mieterselbstauskunft inkl. aller Anlagen eingereicht hat, gibt es noch folgendes zu berücksichtigen:
- Um die Unterlagen des Mietinteressenten zu prüfen, die Mietverträge zu erstellen und vom Mietinteressenten die Unterschriften einzuholen sowie eine qualifizierte Übergabe der Wohnung vorzubereiten benötigen wir etwas Zeit. Aus diesem Grund ist eine Neuvermietung mit Mietbeginn innerhalb zwei Wochen nach Zusage nicht möglich.
- Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Zustimmung zur vorzeitigen Neuvermietung, ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen rechtzeitig zur Verfügung. Eine vorzeitige Beendigung bedarf außerdem eines Nachtrages zum Mietvertrag, der mit Kosten in Höhe von 119,00 € verbunden ist.
Die vorzeitige Neuvermietung bleibt – trotz Zusage des Nachmieters – unverbindlich, bis dieser den Mietervertrag unterschrieben hat. Das Risiko, dass der Nachmieter noch kurzfristig absagt und Sie bis zum Vertragsende die Miete zahlen müssen, können wir Ihnen leider nicht auf Kosten des Vermieters abnehmen.